Haus of HYROX - NINE Restaurant & Bar
§1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für Verträge des NINE Restaurant & Bar by HYROX Experience GmbH (nachfolgend “NINE Restaurant & Bar”) über die mietweise Überlassung von Restaurant, Bar, Lounge, Terrasse und sämtlicher Räume des “Haus of HYROX” zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten etc., inklusive aller damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des NINE Restaurant & Bar sowie für gastronomische Dienstleistung.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des NINE Restaurant & Bar.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Die Angebote des NINE Restaurant & Bar sind stets freibleibend.
2. Der Vertrag kommt nur durch das Einverständnis und der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des NINE Restaurant & Bar zustande. Alle Vereinbarungen, die getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3. Eine Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen ist für das NINE Restaurant & Bar nur verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Vertragspartner sind das NINE Restaurant & Bar und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn eine Erklärung des Vermittlers vorliegt.
5. NINE Restaurant & Bar haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das NINE Restaurant & Bar die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des NINE Restaurant & Bar beruhen. Einer Pflichtverletzung des NINE Restaurant & Bar steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des NINE Restaurant & Bar auftreten, wird das NINE Restaurant & Bar bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet dem NINE Restaurant & Bar rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.
6. Alle Ansprüche gegen das NINE Restaurant & Bar verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des NINE Restaurant & Bar beruhen.
7. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere detaillierte Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person (insbesondere Auskunfts-, Berichtigungs- und Widerrufsrechte) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.hausofhyrox.com/datenschutz.
§3 Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des NINE Restaurant & Bar zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des NINE Restaurant & Bar an Dritte.
2. Rechnungen des NINE Restaurant & Bar ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. NINE Restaurant & Bar ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das NINE Restaurant & Bar berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10,27%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 6,27% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das NINE Restaurant & Bar bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten.
3. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das NINE Restaurant & Bar, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Veranstalter einzustellen. Voraussetzung ist, dass das NINE Restaurant & Bar den Zahlungsverzug unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen anmahnt.
4. Sollte die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlung nicht geleistet werden, so ist NINE Restaurant & Bar berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Anzahlungen: Nach Veranstaltungs- oder Reservierungsbestätigung stellt das NINE Restaurant & Bar eine Anzahlungsrechnung i.H.v. 50% des Gesamtbetrages, basierend auf den bis dato vereinbarten Veranstaltungsdetails, in Rechnung. Sollte zehn Tage nach Rechnungsausgang keine Anzahlung eingegangen sein, werden die reservierten und geplanten Leistungen wieder in den freien Verkauf gegeben. Die Stornierungsgebühren sind nicht ausgeschlossen und werden laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem NINE Restaurant & Bar berechnet.
6. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist das NINE Restaurant & Bar berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages zu verlangen.
7. Die Rechnungsstellung kann elektronisch (per E-mail; als PDF-Datei) oder per Post erfolgen.
8. Rechnungen vor Ort sind grundsätzlich bargeldlos zu begleichen. NINE Restaurant & Bar ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen eine Kreditvereinbarung besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
9. Quittierung - Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die abgeschlossene Rechnung durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dient dem NINE Restaurant & Bar die nicht unterschriebene Rechnung als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.
10. NINE Restaurant & Bar zahlt Kommissionen für alle Buchungen, die über registrierte Agenturen vorgenommen werden. Kommissionierbar sind nur die Preise, die auch im Voraus vom NINE Restaurant & Bar Eventteam als solche angegeben sind. Die Kommission, die an Eventagenturen ausgezahlt wird, beläuft sich auf einen vorab festgelegten Wert zzgl. Steuern und Servicegebühren. Die Zahlung erfolgt direkt an das NINE Restaurant & Bar.
§4 GEMA
Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. NINE Restaurant & Bar wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
§5 Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen
Film- oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, kommerzielle Aufnahmen oder Aufnahmen zur öffentlichen Aufführung beziehungsweise Ausstrahlung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des NINE Restaurant & Bar und sind kostenpflichtig. Die genauen Bedingungen werden in einem gesonderten Motivüberlassungsvertrag geregelt.
§5 Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang.
2. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
a.) Gruppen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 20 Personen leisten keinen Schadensersatz bei schriftlicher Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, 50% bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und 100% innerhalb von 48h vor Veranstaltungsbeginn.
b.) Gruppen mit einer Teilnehmerzahl von 21 bis 50 Personen leisten keinen Schadensersatz bei schriftlicher Stornierung bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn, 50% bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn und 100% innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn.
c.) Gruppen mit einer Teilnehmerzahl ab 51 Personen leisten keinen Schadensersatz bei schriftlicher Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn, 50% bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und 100% innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
d.) Gruppen die einen Teilbereich oder ganze Bereiche des NINE Restaurant & Bar EXKLUSIV buchen, leisten keinen Schadensersatz bei schriftlicher Stornierung bis 5 Monate vor Veranstaltungsbeginn, 50% bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn und 100% innerhalb von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn. Bemessungsgrundlage ist immer die Summe, die sich aus den ursprünglich vereinbarten Veranstaltungsdetails ergibt. Sollte kein Getränkeumsatz verabredet worden sein, wird die günstigste Getränkepauschale zugrundegelegt.
3. Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Veranstalter dem NINE Restaurant & Bar die Anzahl der Teilnehmer, sowie die Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung verbindlich aufgeben.
4. Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl um mehr als 20% nach oben überschritten wird, behält sich das NINE Restaurant & Bar eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge bzw. der vereinbarten Preise vor.
4.1. Bei Aufstockung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl vor Ort zugrunde gelegt.
5. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl wird die initial angekündigte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6. Ferner ist das NINE Restaurant & Bar berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Umständen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:
a. - höhere Gewalt oder andere vom NINE Restaurant & Bar nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b. - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden.
c. - das NINE Restaurant & Bar begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des NINE Restaurant & Bar in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des NINE Restaurant & Bar zuzurechnen ist.
7. NINE Restaurant & Bar hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen NINE Restaurant & Bar, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des NINE Restaurant & Bar.
§6 Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen
1. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung des NINE Restaurant & Bar.
2. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das NINE Restaurant & Bar jede gebuchte Servicekraft pro angefangene Stunde in Rechnung stellen.
3. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns oder Endes einer Veranstaltung, so ist NINE Restaurant & Bar berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
4. Für Auf- und Abbauarbeiten, die durch Techniker des NINE Restaurant & Bar unterstützt, beaufsichtigt oder ausgeführt werden, wird pro Stunde und Mitarbeiter ein Satz von netto EUR 80,00 berechnet.
5. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
6. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen.
7. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der NINE Restaurant & Bar die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die NINE Restaurant & Bar für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
§7 Haftung
1. Das NINE Restaurant & Bar haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, welche, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des NINE Restaurant & Bar zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das NINE Restaurant & Bar rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.
2. Soweit das NINE Restaurant & Bar für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt dem NINE Restaurant & Bar von allen Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des NINE Restaurant & Bar bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des NINE Restaurant & Bar gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das NINE Restaurant & Bar diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch das NINE Restaurant & Bar pauschal erfasst und berechnet werden.
4. Störungen an dem NINE Restaurant & Bar zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das NINE Restaurant & Bar diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen beziehungsweise im NINE Restaurant & Bar. Das NINE Restaurant & Bar übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das NINE Restaurant & Bar ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem NINE Restaurant & Bar abzustimmen.
7. Der Veranstalter haftet für alle schuldhaft zugefügten Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
8. Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie für sein eigenes Verhalten.
9. NINE Restaurant & Bar kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
§8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder der Antragsannahme für Veranstaltungen oder Zimmerreservierungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter/ Besteller sind unwirksam. Der Veranstalter/Besteller wird schriftlich über alle Änderungen informiert. Es gilt ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg, der Sitz des NINE Restaurant & Bar.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des NINE Restaurant & Bar.
4. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand mit Sitz des NINE Restaurant & Bar als vereinbart.
5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.